Weil es um menschliches Leben geht:
kfd-Aktion zu "Spätabtreibung" und "Patientenverfügung"
Vermeidung von Spätabtreibungen: kfd-Engagement war erfolgreich!
Von Erfolg gekrönt war das kfd-Engagement für Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Spätabtreibungen. Am 13. Mai 2009 wurde im Bundestag abgestimmt. Die Mehrheit fand ein Gesetzentwurf, der eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose einer möglichen Behinderung des Ungeborenen und der Indikation zu einer Abtreibung festschreibt. Der Arzt muss seiner Beratungspflicht nachkommen und zusätzlich auch einen Kinderarzt hinzuziehen, der über die Behinderung des Kindes genauere Auskünfte geben kann. Zusätzlich muss er Beratung durch eine psycho-soziale Beratungsstelle, z.B. "Donum Vitae", vermitteln.
Es war bis zum Schluß unklar, ob dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit finden würde. Am Ende stimmten 326 Abgeordnete dafür. Hier haben gewiss auch die vielen Briefe, Unterschriftenlisten und persönlichen Gespräche, die vom kfd-Bundesvorstand und kfd-Gruppen zu diesem Thema kamen, das positive Ergebnis mit herbeigeführt! Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten können Sie hier nachlesen: www.bundestag.de/parlament/Plenargeschehen/abstimmung/20090513_schwangerschaft4.pdf
Durch das Gendiagnostikgesetz, das bereits am 24. April 2009 verabschiedet wurde, ist nun auch sichergestellt, dass vor pränataldiagnostischen Untersuchungen beraten werden muss. Das betrifft alle Untersuchungen, die genetische Merkmale des Embryos prüfen und so genetisch bedingte Behinderungen prognostizieren. Das bedeutet, dass Schwangere schon vor solchen Untersuchungen auch über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt werden müssen. Sie können sich dann frei entscheiden - auch für das Recht auf Nichtwissen.
kfd-Pressemitteilung zur Gesetzesänderung lesen
"Patientenverfügung": Neues Gesetz birgt unwägbare Risiken
Leider nicht von Erfolg gekrönt war das Engagement der kfd beim Thema "Patientenverfügung". Hier setzte sich bei der Bundestagsabstimmung am 18. Juni 2009 der Gesetzentwurf durch, der am wenigstens den Vorstellungen der kfd entspricht. Demnach sind Verfügungen, in denen man Umfang und Beendigung medizinische Behandlungen vorab schriftlich festlegt, für Ärzte und Ärztinnen verbindlich - selbst dann, wenn die Krankheit nicht umumkehrbar tödlich verläuft.
Die kfd bekennt sich dagegen in ihrem Positionspapier "Frauengerechte Gesundheitsversorgung" zu einem ganzheitlichen Gesundheitsbegriff, der nicht auf die Beherrschbarkeit von Leben und Tod ausgerichtet ist, sondern der Beginn und Ende jeden Lebens als von Gott gegeben erkennt. Zwar forderte auch die kfd eine höhere Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen, betont aber ausdrücklich, dass diese Verfügungen immer auf den konkreten Krankheitsverlauf und den aktuellen Willen eines äußerungsunfähigen Menschen hin interpretiert werden müssten. Patientenverfügungen sollten bei Entscheidungen, die gesetzliche VertreterInnen, ÄrztInnen, Mitglieder des Pflegeteams und Angehörige treffen müssen, handlungsleitend sein, könnten aber diese nicht ersetzen.
Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten können Sie hier nachlesen: www.bundestag.de/parlament/Plenargeschehen/abstimmung/











